Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8755
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02 (https://dejure.org/2004,8755)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.01.2004 - L 11 KA 69/02 (https://dejure.org/2004,8755)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - L 11 KA 69/02 (https://dejure.org/2004,8755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Punktwerte für vertragszahnärztliche Leistungen nach den Gebührentarifen C (Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen) und D (Kieferorthopädische Behandlung) im Jahr 2000; Erhöhung der Punktwerte der Gebührentarife C und D auf der Basis des Jahres 1997 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02
    Den Schiedsämtern kommt nach ständiger Rechtsprechung bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages über die vertragszahnärztliche Vergütung gemäß § 89 Abs. 1 SGB V ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der ebenso groß ist wie derjenige der Vertragspartner bei einer im Wege freier Verhandlungen erzielten Vereinbarung (BSGE 20, 74 76 f.; BSGE 36, 151, 152 f.; BSGE 51, 58, 62; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 20; BSGE 86, 126, 134 f.; BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Die inhaltliche Kontrolle beschränkt sich mithin darauf, ob der zu Grunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, d.h. die maßgeblichen Rechtsmaßstäbe beachtet hat (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 20; BSGE 86, 126, 135, 146; BSG, Urt. v. 16.07.2003 - a.a.O. - jeweils m.w.N.).

    Wie das BSG bereits zu früheren Fassungen dieses Grundsatzes ausführlich und überzeugend dargelegt hat, handelt es sich dabei um eine verbindliche gesetzliche Vorgabe für Vergütungsvereinbarungen, der im Verhältnis zu anderen Kriterien für die Festsetzung der Gesamtvergütung sogar Vorrang zukommt (BSGE 86, 126, 136 ff.; vgl. auch schon BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30).

    Wie das BSG bereits klar gestellt hat, handelt es sich bei der Vergütung von Leistungen auf der Grundlage eines Bewertungsmaßstabes nach festen Punktwerten um eine solche Einzelleistungsvergütung (BSGE 86, 126, 141).

    Um dies zu verhindern, muss neben die Vergütung nach Einzelleistungen ein zweiter Vergütungsparameter in Gestalt einer Vergütungsobergrenze treten (vgl. hierzu ausführlich - auch mit Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte - BSGE 86, 126, 142 ff.; Engelhard in Hauck/Haines, SGB V, § 85 Rdnr. 99).

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/96

    Erhöhung der Gesamtvergütung für 1993 niedriger als Grundlohnsummenanstieg,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02
    Den Schiedsämtern kommt nach ständiger Rechtsprechung bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages über die vertragszahnärztliche Vergütung gemäß § 89 Abs. 1 SGB V ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der ebenso groß ist wie derjenige der Vertragspartner bei einer im Wege freier Verhandlungen erzielten Vereinbarung (BSGE 20, 74 76 f.; BSGE 36, 151, 152 f.; BSGE 51, 58, 62; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 20; BSGE 86, 126, 134 f.; BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Die inhaltliche Kontrolle beschränkt sich mithin darauf, ob der zu Grunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, d.h. die maßgeblichen Rechtsmaßstäbe beachtet hat (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 20; BSGE 86, 126, 135, 146; BSG, Urt. v. 16.07.2003 - a.a.O. - jeweils m.w.N.).

    Denn ebenso wenig wie § 71 Abs. 1 SGB V die Gesamtvertragsparteien zwingt, die Veränderungsrate gemäß § 71 Abs. 3 SGB V voll auszuschöpfen (vgl. zur vergleichbaren Problematik der Anpassung der Gesamtvergütung an den Grundlohnsummenanstieg bereits BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 20), lässt sich seine Reichweite auf die Anpassung der Vergütungsobergrenze beschränken, wenn - wie bei einem nach Einzelleistungen berechneten Ausgabenvolumen möglich - die tatsächlich zu entrichtende Gesamtvergütung im Ergebnis auch darunter liegen kann (vgl. Engelhard a.a.O., § 85 Rdnr. 332).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02
    Den Schiedsämtern kommt nach ständiger Rechtsprechung bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages über die vertragszahnärztliche Vergütung gemäß § 89 Abs. 1 SGB V ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der ebenso groß ist wie derjenige der Vertragspartner bei einer im Wege freier Verhandlungen erzielten Vereinbarung (BSGE 20, 74 76 f.; BSGE 36, 151, 152 f.; BSGE 51, 58, 62; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 20; BSGE 86, 126, 134 f.; BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Die inhaltliche Kontrolle beschränkt sich mithin darauf, ob der zu Grunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, d.h. die maßgeblichen Rechtsmaßstäbe beachtet hat (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 20; BSGE 86, 126, 135, 146; BSG, Urt. v. 16.07.2003 - a.a.O. - jeweils m.w.N.).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Vorrangigkeit - Weitergabe der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02
    Im Übrigen kann es für die Anwendung von § 71 Abs. 1 SGB V aber auch nicht entscheidend darauf ankommen, ob die Vergütung nach Einzelleistungen im Laufe des Jahres voraussichtlich das festgesetzte Ausgabenvolumen erreichen wird mit der Folge, dass unabhängig von der Höhe des festen Punktwertes ohnehin nur ein geringerer Auszahlungspunktwert zur Anwendung kommt (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Im Hinblick hierauf ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Vergütungsvereinbarungen für das Jahr 2000 auf der Grundlage der Ausgabenbudgetierung für das Jahr 1999 fortzuschreiben sind (allg.M.:BSG, Urt. v. 21.05.2003, a.a.O.; Engelhard a.a.O., § 85 Rdnr. 87c; Hess in KassKomm, § 85 SGB V Rdnr. 44).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in der bis zum 01.01.2002 geltenden Fassung (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02
    Eine solche setzt nämlich unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten eine planwidrige Regelungslücke voraus (vgl. BVerfGE 69, 315, 372; BVerfG, NJW 1990, 1593 m.w.N.), an der es wegen der umfassenden Anordnung des § 71 SGB V gerade fehlt.
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 8/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab - radiologische Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02
    Wie das BSG bereits zu früheren Fassungen dieses Grundsatzes ausführlich und überzeugend dargelegt hat, handelt es sich dabei um eine verbindliche gesetzliche Vorgabe für Vergütungsvereinbarungen, der im Verhältnis zu anderen Kriterien für die Festsetzung der Gesamtvergütung sogar Vorrang zukommt (BSGE 86, 126, 136 ff.; vgl. auch schon BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30).
  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02
    Das entspricht im Übrigen der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Vergütungsanpassung grundsätzlich auf der Basis der Vergütung des Vorjahres vorzunehmen ist, weil diese die Vermutung der Angemessenheit für sich hat (BSGE 20, 73, 84; BSGE 51, 58, 63; Senat, Urt. v. 23.03.2000 - L 11 KA 123/98).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2000 - L 11 KA 123/98

    Anforderungen an die Umsetzung eines Schiedsspruchs bzgl. einer Obergrenze für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02
    Das entspricht im Übrigen der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Vergütungsanpassung grundsätzlich auf der Basis der Vergütung des Vorjahres vorzunehmen ist, weil diese die Vermutung der Angemessenheit für sich hat (BSGE 20, 73, 84; BSGE 51, 58, 63; Senat, Urt. v. 23.03.2000 - L 11 KA 123/98).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2005 - L 5 KA 5284/04

    Beanstandung der Regelung einer Gesamtvergütungsvereinbarung durch eine

    Die Beigeladenen führten unter Hinweis auf ein sich mit der Frage der Basiswirksamkeit vergleichbarer Vorschriften befassendes Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2004 (L 11 KA 69/02) ergänzend aus, die Begründung des Gesetzentwurfs zum BSSichG, die auf das Jahr 2003 abstelle, beziehe sich insoweit nur auf die angeordnete Nullrunde, besage für die Frage der Basiswirksamkeit hinsichtlich der Folgejahre jedoch nichts.

    Insgesamt ergebe sich aus dem Konzept des § 71 SGB V daher, dass die Vergütung nur nach Maßgabe der in Abs. 3 festgesetzten Raten verändert werden dürfe, und dass sich die Veränderungsrate immer auf das jeweilige Vorjahr beziehe (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Januar 2004, - L 11 KA 69/02 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 150/03

    Vertragsarztangelegenheiten

    Für diese Kontrolle gelten dieselben Maßstäbe wie für die Überprüfung der Gesamtverträge über die Gesamtvergütung oder der sie ersetzenden Schiedssprüche (vgl. dazu zuletzt mit umfassenden Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung Senat, Urteil vom 07.01.2004 - L 11 KA 69/02 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2005 - L 11 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dass demgegenüber im Jahr 2000 ein Ausgleich unter den Gebührentarifen wieder möglich war, rechtfertigt für das Jahr 1999 keine abweichende Beurteilung, weil die Geltung des Art. 15 Abs. 1 GKV-SolG auf dieses Jahr beschränkt war (vgl. Senat, Urt. v. 07.01.2004 - L 11 KA 69/02 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 11 KA 70/03

    Rechtmäßigkeit der Honorarverteilungsregelungen einer Kassen(zahn)ärztlichen

    Dass demgegenüber im Jahr 2000 ein Ausgleich unter den Gebührentarifen wieder möglich war, rechtfertigt für das Jahr 1999 keine abweichende Beurteilung, weil die Geltung des Art. 15 Abs. 1 GKV-SolG auf dieses Jahr beschränkt war (vgl. Senat, Urt. v. 07.01.2004 - L 11 KA 69/02 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 11 KA 79/03

    Rechtmäßigkeit der Begrenzung der für die Gebührentarife

    Dass demgegenüber im Jahr 2000 ein Ausgleich unter den Gebührentarifen wieder möglich war, rechtfertigt für das Jahr 1999 keine abweichende Beurteilung, weil die Geltung des Art. 15 Abs. 1 GKV-SolG auf dieses Jahr beschränkt war (vgl. Senat, Urt. v. 07.01.2004 - L 11 KA 69/02 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03

    Rückforderung von vertragszahnärztlichen Honorar; Rückforderung im Rahmen der

    Für diese Kontrolle gelten dieselben Maßstäbe wie für die Überprüfung der Gesamtverträge über die Gesamtvergütung oder der sie ersetzenden Schiedssprüche (vgl. dazu zuletzt mit umfassenden Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung Senat, Urteil vom 07.01.2004 - L 11 KA 69/02 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Karlsruhe, 22.09.2004 - S 1 KA 4599/03

    Vergütungsvereinbarung für 2002 und 2003 - Beanstandungsverfügung der

    Aus dieser Systematik wird deutlich, dass die Vergütung, auf welche sich die Veränderungsrate bezieht, immer die jeweilige des Vorjahres ist (vgl. dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen - 11 KA 69/02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht